Home Nach oben Kontakt

Gigabitausbau
 

 

Home
Nach oben


Breitbandausbau

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Glött hat am 20.02.2023 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Glött bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von
gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Auswahlverfahren Ergebnis

Förderschritt 4: BayGibitR, interkommunales EU-weites
Auswahlverfahren Holzheim, Aislingen, Glött, Bekanntmachung

Die Kommunen führen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines
ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges EU-weites Auswahlverfahren
aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: Holzheim, Aislingen, Glött

Nähere Informationen zum interkommunalen Auswahlverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Holzheim, welche als federführende
Gemeinde tätig ist.

https://holzheim.de/breitbandausbau/gigabit-program/ 

 

Förderschritt 3: BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Glött hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den
Nutzungsbedingungen einverstanden.

Förderschritt 2: BayGibitR, Markterkundung für einen Breitbandausbau

Die Gemeinde Glött ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau
in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig
erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Glött bittet alle Netzbetreiber und Investoren,
sich bis spätestens 06.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung zur Markterkundung

Förderschritt 1: BayGibitR, Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Glött nachfolgende
Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren
teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen
Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu info@gloett.eu.


Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet

 

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: webmaster@gloett.eu 
Copyright © 2011-2023 Gemeinde Glött
Stand: 14. März 2023