Breitbandausbau
Breitbandausbau: Ergebnis der Markterkundung und Auswahlverfahren
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde
Glött im Rahmen der Richtlinie zur Förderung
des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Gemeinde Glött hat vom
19.12.2014 bis 31.01.2015 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR
durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung (siehe Link unten) veröffentlicht
die Kommune hiermit auf
der Gemeinde-Homepage:
Bekanntmachung zur Markterkundung
Karte
"Markterkundungsverfahren" mit den Erschließungsgebieten
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers
Auswahlverfahren - einstufig - zur Bestimmung eines
Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-
Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat
Bayern (Breitbandrichtlinie- BbR) - Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR -
Die Gemeinde Glött führt ein Auswahlverfahren zur
Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw.
Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten
Erschließungsgebiet(en) im
Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O
1903-001-24929/14 durch.
Folgenden Dokumente werden im Zuge des einstufigen
Auswahlverfahrens hiermit als PDF-Datei zum
Download veröffentlicht:
Auswahlverfahren
Karte "Auswahlverfahren"
mit den Erschließungsgebieten
Musterdokument
Wirtschaftlichkeitslücke
Vorlage
"Angaben zur Wirtschaftlichkeitslücke"
Entwurf des
Kooperationsvertrages
Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe
der Angebote bis zum Freitag den 11.3.2016, 12:00 Uhr verlängert wurde.
ACHTUNG - Vorhandene Infrastruktur:
Im Erschließungsgebiet B, Teilerschließungsgebiet 1 sind folgende nutzbare
Infrastrukturen bekannt:
Altenbaindter Strasse und Teile Fuggerstrasse Ausbau mit Micro Pipes.
Im Erschließungsgebiet A, Teilerschließungsgebiet 1 sind folgende nutzbare
Infrastrukturen bekannt:
Leerrohr von Einmündung Hauptstrasse/Fuggerstrasse zum Kabelverzweiger am
Auenweg.
Hierzu soll eine Vereinbarung über Nutzung/Miete oder Überlassung zwischen
Gemeinde und Anbieter
geschlossen werden. Kabelschutzrohre sind im Gebiet der Kommune vorhanden,
weitere Informationen
können direkt bei der Kommune hinterfragt und eingesehen werden. Dem Bieter ist
es freigestellt, die
Qualität und Funktionalität der im Eigentum der Kommune befindlichen
Kabelschutzrohre auf eigene
Kosten zu prüfen. Die Kommune übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich
Qualität und Funktionalität
dieser Infrastruktur.
Interkommunale Zusammenarbeit
Die Gemeinde Glött arbeitet gemäß Nr. 6.6 BbR mit
nachfolgenden Gemeinde interkommunal zusammen:
Markt Aislingen
Gemeinde Holzheim
Ergebnis Auswahlverfahren
Auswahlentscheidung
Die Gemeinde Glött hat
am 29.09.2016 durch die Regierung von Schwaben den Förderbescheid erhalten.
Nach Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Telekom kann nun mit dem Ausbau
des Breitbandnetzes
begonnen werden
Koopertationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde
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