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Breitband 2018/19
Gigabitausbau


Aktuelles:

14.03.2023: Aktualisierungen:

 

Pressemitteilung zur Gemeinderatssitzung vom 01.03.2023 hinzugefügt.

 

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03.03.2023: Aktualisierungen:

 

Info zur Überreichung des Zuwendungsbescheid auf der Seite zum Breitbandausbau (Gigabitausbau) hinzugefügt.
Siehe unter "Breitband 2021".

 

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02.01.2023: Aktualisierungen:

 

Abfuhrkalender des AWV-Nordschwaben für das Jahr 2023 aktualisiert.

 

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16.12.2022: Zweckverband zur Wasserversorgung der Glöttgruppe

Erfassung von Wasserzählerständen

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

in Kürze werden wir die Jahresabrechnung der Verbrauchsgebühren für Wasser und Abwasser erstellen.

 

Dazu ist die Ablesung der Wasserzähler erforderlich.

 

Jeder Hauseigentümer erhält die nächsten Tage ein persönliches Anschreiben über die Ablesung der Wasserzähler und anschließende Online-Meldung an die Verwaltungsgemeinschaft.

 

Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

 

Online-Meldung

 

- über die Internetseite www.holzheim.de

finden Sie unter Menüpunkt Bürgerinformation das Bürgerserviceportal.

Im Menü „Bürgerservice“, unter dem Stichwort Wasserzählerablesung“ öffnet sich das entsprechende Online-Formular.

 

 

 

- oder über Ihr mobiles Gerät per QR-Code.

 

 

 

 

Folgen Sie den Anweisungen des Portals und geben Sie zunächst ihre Stammdaten an. Tragen Sie anschließend ihre Zählernummer und ihren Zählerstand ein. Diese entnehmen Sie ihrem Wasserzähler (beispielhaftes Bild siehe unten).

 

Sollten mehrere Zähler vorhanden sein, (z.B. Zwischenzähler für Gartenwasser), teilen Sie auch diese Zählerstände mit der entsprechenden Zählernummer mit.

 

Die abgelesenen Zählerstände melden Sie ab sofort bis spätestens Freitag, 06. Januar 2023.

 

Sollte uns bis dahin keine Rückmeldung vorliegen, wird der Wasserverbrauch geschätzt.

 

Wem eine Online-Meldung nicht möglich ist, kann den Zählerstand nach wie vor bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim unter Tel. 09075/9509-18, Frau Brenner oder 09075/9509-19, Herrn Hab, melden. Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf Ihrem persönlichen Anschreiben.

 

Es kommen dieses Jahr keine Ableser vor Ort.

Wir bitten Sie, dieses Verfahren zu nutzen.

 

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

  

Hinweis:

Die Zählernummer ist entweder oben unter dem Deckel, auf dem Messring oder auf dem Glas zu erkennen. Darunter steht der Zählerstand (ohne Komma). Die Drehzeiger bzw. Nachkommastellen (rote Zahlen) bitte nicht ablesen!

 

Zweckverband Glöttgruppe      

 

Käßmeyer                                

Verbandsvorsitzender

 

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09.12.2022: Zweckverband zur Wasserversorgung der Glöttgruppe:

Alle Brunnen des Zweckverbandes Glöttgruppe wieder in Betrieb 

Aufgrund eines Verkehrsunfalls auf der Staatsstraße zwischen Weisingen und der Einmündung nach
Glött im Sommer diesen Jahres mussten aus Sicherheitsgründen die Flachbrunnen des Zweckverbandes
Glöttgruppe außer Betrieb genommen werden. Für die Wasserabnehmer in unserem Verbandsgebiet
bedeutete dies zum Teil starke Einschränkungen.

Inzwischen sind nun umfangreiche Baumaßnahmen und eine Leitungserneuerung im Wasserschutzgebiet
abgeschlossen. Mehrere Wasserproben haben jetzt auch bestätigt, dass es durch den Unfall und die daraus
resultierenden Maßnahmen nicht zu einer Beeinträchtigung der Wasserqualität gekommen ist. Deshalb
wurden in der letzten Woche alle Brunnen des Zweckverbandes Glöttgruppe in Betrieb genommen.

Wir freuen uns, dass wir damit wieder die Versorgungssicherheit in unserem Verbandsgebiet vollumfänglich
in gewohnt guter Qualität sicherstellen können.

Wir möchten uns bei allen Wasserabnehmern bedanken, die durch ihre Wassereinsparungen mitgeholfen haben,
die Trinkwasserversorgung aufrechtzuerhalten.

Ihr
Zweckverband Glöttgruppe

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03.12.2022: Aktualisierungen:

 

Gebührensatzung für Kinderkrippe & Kindergarten aktualsiert.

 

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16.11.2022: Aktualisierungen:

 

Veranstaltungen für 2022/2023 aktualisiert.

 

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07.10.2022: Aktualisierungen:

 

Ergebnisse des Auswahlverfahrens auf der Seite zum Breitbandausbau (Gigabitausbau) hinzugefügt.
Siehe unter "Breitband 2021".

 

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18.07.2022: Zweckverband Glöttgruppe

 

Aufgrund eines Unfalls und einem möglicherweise damit zusammenhängenden
Austritt von wassergefährdenden Stoffen, wurde vorsorglich - bis zur endgültigen
Klärung des Sachverhaltes - die Wasserförderung des Zweckverbands Glöttgruppe
eingeschränkt.

 

Damit im Hinblick auf die sommerlichen Temperaturen die Trinkwasserversorgung
gewährleistet bleibt, wird dringend gebeten Wasser sparsam zu verwenden.
Auf eine nicht zwingend notwendige Wasserverwendung sollte unbedingt verzichtet
werden. Insbesondere wird gebeten die Bewässerung von Rasenflächen, das Befüllen
von Pools o.ä. zu unterlassen.

 

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07.07.2022: Ferienprogramm 2022

Nachfolgend finden Sie das Ferienprogramm der Gemeinde Glött für 2022:

Ferienprogramm Glött 2022

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15.06.2022: Aktualisierungen:

 

Neue Erzieherin der Kinderkrippe hinzugefügt.

 

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14.06.2022: Aktualisierungen:

 

Pressemitteilung zur Gemeinderatssitzung vom 01.06.2022 hinzugefügt.

 

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27.04.2022: Aktualisierungen:

 

Veranstaltungen der Gemeinde Glött und deren Verein für 2022 aktualisiert.

 

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21.03.2021: Aktualisierungen:

 

Ergebnisse der Markterkundung auf der Seite zum Breitbandausbau (Gigabitausbau) hinzugefügt.
Siehe unter "Breitband 2021".

 

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28.12.2020: Aktualisierungen:

 

Der Abfuhrkalender des AWV-Nordschwaben wurde aktualisiert.

 

Die Gemeinde Glött wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr 2022!!

 

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14.07.2021: Ferienprogramm 2021

Nachfolgend finden Sie das Ferienprogramm der Gemeinde Glött für 2021:

Ferienprogramm Glött 2021

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28.04.2021: Verwaltungsgemeinschaft Holzheim:

Hinweis
Die bisherige Corona-Zutrittsregelung für das Rathaus bleibt weiterhin bestehen:

  • Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung
  • FFP2-Maske ist zwingend zu tragen

Wir bitten um Beachtung und Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.

Terminvereinbarung unter: Tel. 09075/95090.

Simon Peter
Gemeinschaftsvorsitzender

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02.04.2021: Aktualisierungen:

 

Neue Seiten "Tourismus" eingefügt. Darin gibt es Infos zu Übernachtungsmöglichkeiten in Glött sowie zu
Freizeitaktivitäten rund um Glött. Sowie Seite zur Lourdesgrotte unter der Rubrik "Sehenswürdigkeiten"
eingefügt.

 

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02.03.2021: Aktualisierungen:

 

Neue Seite zur Markterkundung des Breitbandausbau (Gigabitausbau) hinzugefügt. Siehe unter

"Breitband 2021".

 

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31.12.2020: Aktualisierungen:

 

Der Abfuhrkalender des AWV-Nordschwaben wurde aktualisiert. Außerdem die Gebührensatzung

für den Kindergarten und die Kinderkrippe.

 

Die Gemeinde Glött wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr 2021!!

 

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16.10.2020: Corona - Ampel / Bayern:

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14.07.2020: Ferienprogramm 2020

Nachfolgend finden Sie das Ferienprogramm der Gemeinde Glött für 2020:

Ferienprogramm Glött 2020

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01.01.2020: Gutes neues Jahr 2020

Die Gemeinde Glött wünscht allen ein gutes neues Jahr 2020!

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01.01.2020: Abfuhrtermine des AWV-Nordschwaben akutaliesiert

Der aktuelle Abfuhrkalender 2020 des AWV-Nordschwaben ist online. Link

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20.12.2019: Veranstaltungen für 2019/20 ergänzt

Der aktuelle Veranstaltungskalender für 2019 und 2020 ist online. Link

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19.12.2019: Ergebnisse Markterkundung Breitband 2019 veröffentlicht

Das Ergebnis der Markterkundung zum Breitbandausbau 2019 ist online. Link

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23.11.2018: Veranstaltungen für 2018/19 ergänzt

Der aktuelle Veranstaltungskalender für 2018 und 2019 ist online. Link

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25.11.2017: Veranstaltungen für 2017/18 ergänzt

Der aktuelle Veranstaltungskalender für 2017 und 2018 ist online. Link

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Änderungen beim Melderecht Wohnungsgeberbescheinigung

 

Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. 

 

Zur Anmeldung einer Wohnung beim Einwohnermeldeamt ist die Vorlage einer sogenannten
Wohnungsgeberbescheinigung Pflicht!
Diese „Vermieterbescheinigung“ wird eingeführt, um
Scheinwohnsitzen entgegenzuwirken.

 

Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte (z.B. Wohnungsverwaltungen). Wird
eine Wohnung untervermietet, ist diese Bescheinigung vom Hauptmieter der Wohnung auszustellen.

Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch bei einem Auszug (Wegzug ins Ausland,
ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber vorzulegen.
Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus!
Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim
ziehen, entfällt die Wohnungsgeberbescheinigung.

 

Ein Muster der Bescheinigung kann beim Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim
abgeholt werden. Zudem wird auf den Internetseiten der einzelnen Gemeinden ein entsprechendes
Formular zum Download bereitgestellt.

 

Bei Fragen zum Thema Wohnungsgeberbestätigung steht Ihnen Herr Dobry (09075 9509-17) gerne zur
Verfügung.

 

Wohnungsgeberbestaetigung.pdf

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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Glött
Hauptstraße 31, 89353 Glött
Tel.: 09075/225
Fax: 09075/701689
Email: info@gloett.eu

 


 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: webmaster@gloett.eu 
Copyright © 2011-2023 Gemeinde Glött
Stand: 14. März 2023